Skoutz-Wiki: Buchpreisbindung
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Eines der Themen, die Buchmenschen immer aneinandergeraten lässt wie Widder in der Brunft, ist die Buchpreisbindung. Unsinnige Bevormundung brüllen die einen, die letzte Hürde vor dem Zerfall abendländischer Kultur, die anderen. Eine Einigung ist nicht in Sicht und erhält durch eine aktuelle Studie der Monopolkommission neuen Auftrieb. Was aber versteckt sich hinter dem in Deutschland mit dem hässlichen Kürzel BuchPrG verbrämten Regelwerk?
Buchpreisbindung in Kürze
Die Buchpreisbindung ist eine gesetzliche Regelung, die festlegt, dass „verbindliche Preise beim Verkauf an Letztabnehmer“ für Bücher gelten. Das bedeutet, dass Bücher (und seit 2016 auch E-Books) überall gleich teuer sein müssen. Preisaktionen, Mengenrabatte, Giveaways … all diese Kaufanreize können also nur flächendeckend, über den gesamten Handel ausgelobt werden, nicht aber durch einzelne Händler.
Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG)
Buchpreisbindung ausführlich
Preisbindung bedeutet, dass man sich per Gesetz oder Vertrag auf einheitliche Preise für bestimmte Güter festlegt. Das ist mit Blick auf einen freien Markt in aller Regel verboten, so zum Beispiel die mehr oder minder geschickt getarnten Preisabsprachen der Tankstellenketten zum Urlaubsbeginn.
In bestimmten Ausnahmefällen ist das aber erlaubt und evtl. sogar wünschenswert. So zum Beispiel bei der Buchpreisbindung für Bücher und ähnliche Produkte. Sie verpflichtet Verlage und Buchimporteure, für jedes Buch einen unveränderbaren Preis festzusetzen und bekanntzumachen, der dann für alle gilt, die Bücher an den Endkunden verkaufen. Dieser Preis darf weder unter- noch überschritten werden. Dieser Eingriff in den freien Markt und die Entscheidungsfreiheit der Händler wird damit begründet, dass das „Buch als Kulturgut“ besonders schützenswert sei und die Buchpreisbindung erforderlich, um ein buntes Angebot an Büchern und ein flächendeckendes Angebot auch durch kleinere Buchhandlungen zu gewährleisten. Deshalb sind auch die beliebten Geschenke zum Buch verboten, sobald sie die Geringfügigkeitsschwelle überschreiten. Den Wert setzen die Richter bei 2-3% vom Verkaufspreis des Buches an. Mehr als ein Lesezeichen oder ein Lutscher ist also in den wenigsten Fällen zulässig (ausführlich hierzu ein Artikel)
Die Situation im Ausland und in Deutschland
Viele Länder in der EU und dem Rest der Welt haben vergleichbare Schutzmechanismen eingeführt. Andere Länder hingegen setzen auf die Selbstregulierung auch im Buchmarkt. Frankreich, Deutschland und Österreich regulieren, Großbritannien, die USA und die Schweiz dagegen nicht. Im Gegenteil, dort ist die Angabe von Mindestpreisen sogar explizit verboten. Dabei bezieht sich der bindende Preis immer nur auf ein bestimmtes Buch (z.B. „Harry Potter I“), nicht aber auf eine Warengruppe (z.B. Mindestpreis für E-Books).
Die deutsche Bindung gilt für den Buchhandel (§ 5 BuchprG) für alle in Deutschland verlegte und überwiegend dort abgesetzte Bücher, Musiknoten, Kartographische und ähnliche Produkte (§ 2 BuchPrG). Seit 2016 gilt die Regelung auch für E-Books.
Ausnahmen von der Buchpreisbindung:
Die Buchpreisbindung gilt gemäß § 7 BuchPrG nicht für
- gebrauchte Ware (die bereits einmal zum gebundenen Preis verkauft wurde);
- gekennzeichnete Mängelexemplare mit tatsächlichen Mängeln;
- Titel, die älter sind als 18 Monate und deren Preisbindung aufgehoben wurde.
(Dies muss durch eine öffentliche Erklärung passieren.) - Subskriptionspreis für Buchhändler vor Veröffentlichung
- Bücher, die im Rahmen eines Räumungsverkaufs angeboten werden
- Sonderpreise beim Verkauf von Buchreihen (zB alle Bänder einer Enzyklopädie)
Um keine europarechtliche Kollision zu riskieren, nimmt § 4 Abs. 1 den grenzüberschreitenden Buchhandel von der Buchpreisbindung aus. Durch die gleichzeitige Preisbindung von Reimporten (§ 4 Abs. 2) wird die Buchpreisbindung jedoch dennoch wirksam erzwungen.
Rechtsfolgen bei Verstößen
Die Buchpreisbindung gilt für alle, die mit Büchern geschäftsmäßig handeln. Das sind nach einem Urteil alle, die in einem für Privatleute unüblichen Umfang Bücher verkaufen. Wer sich nicht daran hält, riskiert Abmahnungen und Schadensersatzzahlungen.
Pro und Contra Buchpreisbindung
Vereinfacht gesagt, spricht für die Buchpreisbindung, dass so Preise für Bücher hoch gehalten werden, was Gewinne auch für kleine Verlage und Buchhändler neben den Großverlagen und Ketten erlaubt. Diese würden dazu führen, dass die Sortimente breiter gefächert sind und neben dem Mainstream und seinen Bestsellern eben auch Nischenprodukte verlegen bzw. vertreiben.
Dagegen spricht, dass es keine Kontrolle gibt, ob diese Querfinanzierung zugunsten künstlerisch wertvoller Titel wirklich funktioniert. Auch deshalb sagen viele, die künstlich hochgehaltenen Preise würden nur einen gesunden Wettbewerb behindern und könnten mit einem Kulturauftrag nicht gerechtfertigt werden.