Skoutz-Wiki: Die deutsche Nationalbibliothek

In den meisten Büchern findet sich vorn im Impressum auch die sogenannte bibliografische Information. Darin erklären die Herausgeber, dass sie Exemplare an die deutsche Nationalbibliothek gesandt haben. Warum? Diese Frage wird sich der eine oder andere Leser schon gestellt haben.

Skoutz sucht nach einer Antwort.

 

Die Deutsche Nationalbibliothek in Kürze

Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) hat die ehrenvolle Aufgabe, sämtliche in Deutschland bzw. von deutschen Autoren oder noch präziser in Deutschland lebeden Autoren veröffentlichte Werke zu sammeln, um so die kulturelle Vielfalt Deutschlands zu archivieren und der Gesellschaft zugänglich zu machen.

Damit das funktioniert muss jedes in Deutschland veröffentlichte Buch vom Herausgeber (Self-Publisher) zweifach an die Deutsche Nationalbibliothek gesendet werden (sogenannte Pflichtexemplare) und zwar bis spätestens eine Woche nach Erscheinen. Der große Fleiß deutscher Autoren hat zur Folge, dass es die Deutsche Nationalbibliothek gleich zweimal gibt, nämlich je in den deutschen Buchmessestädten. Einmal in Frankfurt für die alten Bundesländer und einmal in Leipzig für Werke aus den neuen Bundesländern.

 

Die Deutsche Nationalbibliothek etwas ausführlicher:

Während die Idee von Nationalbibliotheken in anderen Ländern schon früh, teils im Mittelalter aufkam, kümmerten sich um die Archivierung der deutschen Literatur aufgrund der förderalistischen Struktur des Landes lange Zeit die Landesbibliotheken, v.a. die preußische und die bayerische Staatsbibliothek.

Offiziell ist die DNB seit 1913 die zentrale Archivbibliothek für alle Medienwerke in deutscher Sprache aus dem In- und Ausland. Diesen Titel führt sie übrigens erst seit 2006. Davor hieß die Bibliothek in Frankfurt schlicht „Die Deutsche Bibliothek“ und die in Leipzig ebenfalls wenig einfallsreich „Deutsche Bücherei“.

Heute is die DNB eine der größten Bibliotheken der Welt. Einzelheiten zur wechselhaften Geschichte und ihren Angebote gibt es auf der Webseite der DNB

Obwohl die DNB alle deutschsprachigen Werke sammelt, besteht eine Abgabepflicht nur für Autoren mit Wohnsitz in Deutschland. Und zwar auch dann, wenn das Werk im Ausland verlegt oder das Werk in fremder Sprache abgefasst ist. Was uns zu einem wichtigen Aspekt im Umgang mit der DNB bringt:

Pflichtexemplare

Das DNBG regelt die Abgabepflicht für alle  Medienwerke. Medienwerke sind nach § 3 DNBG „Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in körperlicher Form verbreitet oder in unkörperlicher Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“.

Damit sind also auch E-Books (als Netzpublikationen) von der Abgabepflicht erfasst. Als Format bevorzugt die DNB PDF. Dateien die größer als 50 MB sind, können mit einem Link zur Datei abgegeben werden (bis 500 MB). Mobi wird als Format nicht akzeptiert, weshalb nur auf mobi (Kindle) veröffentlichte Formate nicht abgabepflichtig sind. Man kann sie aber freiwillig in einem anderen Format senden.

Printexemplare sind zunächst von allen Werken abzuliefern, die es nur in dieser Form gibt. Wenn bei Kombiwerken (die  als E-Book und Print bezogen werden können) mehr als 25 Exemplare verkauft werden, verlangt die DNB auch zwei Prints. Einige SP-Dienstleister übernehmen das im Namen des Autors, so z.B. Neobooks, ePublik, BoD und Bookrix.

Die Ablieferung von Pflichtexemplaren

E-Books können online abgeliefert werden. Wie genau das funktioniert, erklärt die DNB mittels einer Checkliste (PDF zum Download).

Printexemplare hingegen packt man in einen Umschlag und sendet sie mit einem formlosen Lieferschein unter Angabe des Absenders freigemacht an die zuständige Stelle:

  • Einwohner von Berlin, NRW und aus den neuen Bundesländer schicken an die Deutsche Nationalbibliothek Leipzig, Deutscher Platz 1, 04103 Leipzig.
  • Alle anderen wenden sich an die Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt, Adickeallee 1, 60322 Frankfurt am Main.

Wer dieser Pflicht nicht bis spätestens eine Woche nach Veröffentlichung nachkommt, kann ein Bußgeld verhängt werden. In der Regel gibt sich die DNB aber verständnisvoller für die Schwierigkeiten von Autoren mit den bürokratischen Tücken und so bleibt es meist bei einer freundlichen Mahnung, die ein paar Wochen nach Eintrag ins VLB erfolgt.

… und dann sind da noch die Landesbibliotheken

Neben den Pflichtexemplaren für die DNB wollen auch noch die Landesbibliotheken bedacht werden. Im Prinzip funktioniert das nicht anders als bei der DNB. Maßgeblich ist auch hier der Wohnsitz des Autors. Was genau die Landesbiblitoheken verlangen, ist unterschiedlich. Manchen genügt eine reine Anzeigepflicht. Andere möchten nur Printexemplare, aber keine Online-Publikationen. Was genau gefordert wird, sollte man bei der zuständigen Stelle erfragen. Auch Wikipedia hat eine (aber nicht immer aktuelle) Tabelle zur ersten Orientierung.

Besondere Pflichten regeln vor allem folgende Bundesländer:

  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Bonuswissen (Klugscheißmodus):

Wer aufmerksam gelesen hat, wird es vielleicht schon bemerkt haben: Nach der Definition eines Medienwerks sind auch Webseiten ablieferungspflichtig. Hier allerdings stößt die DNB derzeit noch an technische Grenzen, sodass diese Pflicht derzeit nicht besteht. Da sich die literarischen Angebote aber künftig durchaus auf Webseiten verlagern könnten, ist deren Einbeziehung grundsätzlich eine richtige Entscheidung. Rein private oder gewerblich genutzte Blogs (wie zB Firmenseiten) wären übrigens von der Abgabepflicht ausgenommen.

 

 

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