Schiffbruch für die lul.to Piraten

Ein schwerer Schlag für die Buchpiraten entlockt aktuell vielen Autoren und ehrlichen Lesern ein schadenfrohes Grinsen.

lul.to wurde heute von der Staatsanwaltschaft Sachsen vom Netz genommen, sämtliche Geschäftsunterlagen und Firmenkonten beschlagnahmt, die Verantwortlichen verhaftet.

 

Um was geht es bei lul.to?

lul.to ist ein illegales, in Tonga (.to) gehostetes Portal, bei dem ohne Einwilligung der Urheber bzw. Lizenzberechtigten Bücher (E-Books), Hörbücher (A-Books), sowie Zeitungen und Zeitschriften (E-Paper) als mp3- oder pdf-Datei gegen Zahlung von wenigen EUR-Cent zum Download angeboten wurden.. Die Versuche, der Autoren und Verlage, ihre Werke dort aus dem Angebot nehmen zu lassen, waren in aller Regel erfolglos. lul.to war nicht zu fassen. Doch damit ist jetzt erst einmal Schluss.

Was ist passiert?

Das Angebot auf der Internetseite www.LuL.to umfasste mehr als 200.000 Titel, darunter alleine ca. 160.000 deutschsprachige E-Books und 28.000 Hörbücher.

Mehr als 30 000 Kunden nahmen die illegalen Dienste des Portals in Anspruch. Die Ermittler einer Sondereinheit Cybercrime konnten im Rahmen von Durchsuchungen insgesamt über 11 Terabyte Daten sichern und erhebliche Gelder im deutlich sechsstelligen Bereich beschlagnahmen.

Den zahllosen Autoren und Urheberrechtsinhabern entstand durch die strafbare Weiterverbreitung der Titel ein enormer Gesamtschaden, der erst nach Auswertung der tatsächlichen Downloads beziffert werden kann.

Die umfangreichen Ermittlungen dauern an.

 

Warum ist das illegal?

Zunächst genügt es, dass Autoren – aus welchen Gründen auch immer – ihre Bücher auf diesen Portalen nicht vertreiben wollen. Es sind ihre Werke, sie haben die Rechte daran. Dazu gehört auch, dass sie Bücher nur zu einem bestimmten Preis verkaufen dürfen. Das oft gehörte Argument, man könne/wolle sich das Buch anders nicht leisten, ist albern. Keiner rechnet damit, dass er zu einem Obststand gehen und dort Äpfel mitnehmen kann, ohne zu bezahlen, bloß weil er kein Geld hat. Der gleichfalls oft gehörte Vergleich mit dem Verleihen von Printbüchern ist auch falsch. E-Books sind entgegen ihres Namens eigentlich keine Bücher, sondern Textdateien, also eher Software. Und die darf man nicht verteilen. Isabell Schmitt-Egner hat hierzu eine sehr schöne und anschauliche Grafik gebastelt:

Und wie geht es weiter?

Nach Auskunft aus Ermittlerkreisen war das erst der Anfang in dem Versuch, der illegalen Verbreitung digitaler Inhalte entgegenzuwirken.
Seit 2015 besteht dafür bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Sie ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung bedeutsamer Fälle im Bereich der Cyberkriminalität.

Die Ermittlungen richten sich dabei wohl nicht nur gegen die Betreiber der Portale, sondern auch gegen die gleichfalls illegal handelnden User, die entsprechende Werke bezogen. Hierzu ist die Staatsanwaltschaft nach dem Amtsermittlungsgrundsatz auch gesetzlich verpflichtet.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Ob der einzelne User trotz diverser Indizien, steter Aufklärung im Netz und den Hinweisen von lul.to, das sich selbst als „Piraten-Portal“ bezeichnete, einen Richter davon überzeugen kann, dass er einem Irrtum aufgesessen ist und alles nur ein Missverständnis, bleibt abzuwarten.

Das Portal selbst warnte in seinen FAQ die User:

„Das Herunterladen allerdings erfolgt in einer rechtlichen Grauzone. Nach ständiger Rechtsprechung kann unter bestimmten Umständen ein Download eine Ordnungswidrigkeit darstellen.“

Das dürfte sich jetzt erledigt haben. Wir sprechen nicht mehr von Ordnungswidrigkeiten, sondern von Straftaten, für die bereits Haftbefehle ausgestellt wurden.

Sicher ist, dass im Moment viele unruhig schlafen dürften…

Quelle: Pressestelle Landeskriminalamt Sachsen.

3 Comments

  • skreutzer

    Warum sollten „ehrliche“ (?) Leser „schadenfroh grinsen“? Das ist denen doch egal. Das Portal an sich ist nicht illegal. War Tonga wirklich der Hosting-Ort, oder war dort nur die Domain ansässig? Der Vergleich mit dem Obststand ist albern, denn der Obststand hat unendlich viele Äpfel, die sich auch noch nach dem Erwerb von nur einem einzigen Apfel unkontrolliert vermehren. Vom Vergleich mit dem Verleih mit Printbüchern habe ich noch nie etwas gehört. Dass E-Books Software sind, kann man bejahen, die Buchpreisbindung sieht sie aber mehr wie Gedrucktes – je nachdem, wie man gerade lustig ist. Klar, man muss keine abschließende Einordnung in eine ohnehin veraltete, nicht zutreffende Schublade vornehmen, nur sollte man mal akzeptieren, dass es sich beim Digitalen um etwas Neues handelt ohne Äquivalent in der stofflichen Welt, mit dem es verglichen werden könnte, und deshalb dafür auch andere Gesetze gelten, und zwar ganz egal, ob der Gesetzgeber das auch so sieht oder nicht. Was ist an der Kopierwelle schlimm? Früher blieben die Leute ungebildet, weil die Herstellung einer Kopie unglaublich zeitaufwändig/teuer war, die heutigen Annehmlichkeiten des Lebens und des Fortschritts haben wir dem Umstand zu verdanken, dass das Kopieren so günstig wurde (heute annähernd 0,00 Euro), dass jeder mehr zu lesen hat, als er an Zeit und Aufmerksamkeit erübrigen kann. Die Straftaten, für die Haftbefehle ausgestellt wurden, bezieht sich das auf Kunden dort oder nur auf die Betreiber? Wer E-Books nicht tauscht, weil jemand einen unpassenden Vergleich gemacht hat, will dann auch für jede Fahrt ein neues Auto kaufen.

    • Kay

      Lieber Stefan,
      weil in den Foren ehrliche (ganz ohne Anführungszeichen) Leser als oft dumm bezeichnet werden, wenn sie für die vielen Stunden Lesespaß, die ihnen Autoren mit ihren Büchern bereiten, den geforderten Preis bezahlen, kann man sich schon freuen, wenn dann die Gerechtigkeit jene ereilt, die meinten, schlauer zu sein.
      Ein Portal ist nie illegal, sondern die dort unrechtmäßig vertriebenen Inhalte. Und deshalb wurde Lul.to auch geschlossen. Wir schreiben hier allerdings einen journalisten Artikel und keinen Gesetzestext. Das heißt, eine gewisse Vereinfachung ist zugunsten der Lesbarkeit schon okay.
      Ich möchte jetzt nicht im Detail darauf eingehen, wie man E-Books „sinnvoll“ rechtlich zu behandeln hat. Fakt ist, dass sie gegenwärtig, in Bezug auf das Medium wie Software und in Bezug auf den übermittelten Inhalt wie ein Buch behandelt werden. Wem das nicht passt, kann versuchen auf der gesetzgeberischen Ebene eine Änderung herbeizuführen. Wie man das macht, haben wir ja in Sozialkunde gelernt. Sicher ist jedoch, dass Recht gilt, bis es geändert wird. Und ich als Autorin bestehe darauf, dass ich bestimmen darf, wie, wann und vom wem mein (geistiges) Eigentum verwendet wird.

  • Runa Phaino

    Nicht zuletzt können sich die „ehrlichen Leser“ auch deswegen freuen, weil die Autoren durch diesen Schutz, den sie nun erfahren, auch ein wenig sicherer sein können, für ihre Arbeit auch einen angemessenen Preis bezahlt zu bekommen und diese Arbeit auch weiter zu machen. Viele leben vom Schreiben und da tut es schon weh, wenn man sieht, dass das eigene Buch auf den illegalen Seiten ggf. mehr Downloads verzeichnet (Geld, das sich ein anderer in die Tasche steckt, der das Buch nicht geschrieben hat) als bei den offiziellen Seiten. Und wir sprechen ja auch nicht über total verteuerte eBooks, sondern um wirklich günstige Exemplare zum Preis von wenigen Euro. Reicht eigentlich, dass Amazon und Co sich da auch schon einen kleinen Batzen von nehmen „dürfen“.

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