E-Lending

E-Lending – Kostenlose E-Books für alle?

Wollen wir mal wieder über E-Book-Verleih sprechen? Warum nicht, denn der Bundestag tut es auch. Die neue, oder eigentlich gar nicht so neue Sau im digitalen Buchdorf heißt „E-Lending“ und enthält die seit 2013 regelmäßig wiederholte Forderung nach einem Gesetz, das Printbücher und E-Books rechtlich gleichgestellt und Bibliotheken zugänglich machen soll.

Wo ist dieses Schweinderl denn entlaufen?

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Der Streit um das E-Lending

In diesen turbulenten Zeiten, wo man direkt oder indirekt auf die meist harte Tour lernt, dass Bildung wichtig ist und die digitale Gesellschaft mehr bedarf, als eines Handys, wirkt der Vorstoß des dbv (Deutscher Bibliotheksverband e.V.) geradezu progressiv: Er fordert die rechtliche Gleichstellung von Print- und E-Books auch im Bibliotheksbereich! E-Lending bzw. Onleihe für alle und nicht nur für Kindle-unlimited.

Was will der dbv?

In einem offenen Brief, den über 600 Bibliotheken unterschrieben haben, wird der Bundestag aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Bibliotheken ihrem Kultur- und Bildungsauftrag durch den umfassenden Verleih auch von E-Books nachkommen können. Das Zauberwort heißt „E-Lending“ und meint die temporäre Bereitstellung einer Nutzungslizenz für ein E-Book. (Den Brief könnt ihr auf der Seite des dbv hier* lesen).

Der dbv sieht sich als Repräsentant von 11 Mio. Bibliothekslesern, deren grundrechtlich garantierten Anspruch auf freien Zugang zu Information und Bildung heutzutage erfordert, dass E-Books verliehen werden dürfen. Im Rahmen der aktuellen Änderung des Urheberrechtsgesetzes sollen nun folgende Forderungen berücksichtigt werden:

  • E-Books werden künftig in allen Bereichen wie Printbücher behandelt, was auch Pflichtexemplare für Bibliotheken umfasst;
  • E-Lending wird im UrhG gesetzlich geregelt und entsprechende Bibliotheks-Lizenzen verpflichtend vorgesehen;
  • die Bibliothekstantieme wird auf elektronische Werke ausgeweitet, damit deren Rechteinhaber entsprechend vergütet werden können.

Was heißt das konkret?

Der dbv will E-Lending von Büchern flächendeckend regeln. Der Zugang zu den auf den Markt gebrachten E-Books über Bibliotheken dürfe – so wenig wie dies bei gedruckten Werken möglich ist – niemand verweigern oder verzögern. Die Idee des dbv ist, dass Bücher vom Tag ihres Erscheinens weg den Bibliotheken kraft Gesetzes auch digital zur Verfügung gestellt werden müssen.

Aktuell werden von speziell für Bibliotheken tätige Distributoren wie die divibib GmbH* mit Verlagen spezielle Bibliothekslizenzen (provisionspflichtig) ausgehandelt, gegen die Bücher in Print und elektronischen Formaten bereitgestellt werden. Meist auch gleich mit entsprechendem technischem Support. Dabei wählen die Bibliotheken nach fachlichen Kriterien, welche Titel sie – je nach Zuschnitt und Zielgruppe – in ihrem Bestand führen wollen.  Wie sich diese Auswahl mit Blick auf platzsparende vorzuhaltende E-Books verändert, bleibt abzuwarten.

Das klingt zunächst mal gut. Man kommt an die neuen Bücher und das bequem von zu Hause aus und kostenlos.

Wo ist das Problem?

Aber damit stoßen wir auf dasselbe Problem wie bei privaten E-Book-Leihen im Vergleich zu Printbuchleihen. Simpel gesagt: Wenn es vom neuen Dan Brown in der Bibliothek fünf Leseexemplare gibt, kann man kostenlos lesen, aber man braucht Geduld. Gäbe es ein E-Book, könnten alle Reader-Willigen darauf zugreifen, weil der Abruf eine selbständige temporäre oder dauerhafte Kopie erzeugt. Es gäbe also genau genommen keinen Grund mehr, ein E-Book zu kaufen.

Der dvb hält dagegen, dass E-Books im Verleih nicht anders als ein Printbuch behandelt werden. Also soll es nur eine bestimmte Zahl von Exemplaren geben, nur eine Ausleihe pro Person, feste Fristen und wenn die Exemplare verliehen sind, muss man warten bis eines der E-Books „zurückgegeben“ worden ist. Ob das in der Praxis funktioniert, stößt auf breite Skepsis.

Wer bezahlt das E-Lending?

Der dbv argumentiert, dass selbstverständlich auch für E-Books eine sogenannte Bibliothekstantieme vorgesehen sei. Die müssten Bund und Länder aus einem Fördertopf bezahlen. Ganz pragmatisch dem bestehenden Schlüssel folgend, den gebe es seit 1972. Dieser Topf sieht für die Vergütung der Rechteinhaber, also der Autoren und Verlage, 15 Millionen Euro jährlich vor. Das klingt viel.  Das relativiert sich aber, wenn man weiß, dass Statista* zufolge 2019 die Umsätze im Buchmarkt in Deutschland bei 6,54 Milliarden Euro (ohne Schul- und Lehrbücher) lagen.  Dem dbv zufolge wurde diese Summe auf die 350 Millionen Ausleihen von Printbüchern gemittelt und ausgeschüttet. Damit entfallen 4,3 Cent auf jede Leihe.

Am Kaufpreis blieben dem Autor 7 bis 10 % an Tantieme, was wenig genug ist. Wenn da nun die Onleihe noch zu Buche schlägt, muss man schon einen Bestseller bringen, um sich einen Kaffee kaufen zu können. Das ist auch dem dbv aufgefallen und so stimmt er ausdrücklich zu, darüber, ob die (weitere) Vergütung des Verleihs von E-Books in Bibliotheken ausreichend ist, zu diskutieren. Entscheiden müssen das jedoch die Länder, was sie bezahlen wollen.

Verlage wie Autoren haben nachgerechnet und mit Blick auf die ohnehin für kulturelle Belange generell klammen öffentlichen Kassen dankend abgewunken. Darum beklagt der dbv, dass viele Autoren oder Verlage die Bereitstellung digitaler Formate deutlich verzögert erlauben oder gar gänzlich verweigern. So würden dem dbv zufolge bis zu 70% der Spiegel-Bestseller frühestens ein Jahr nach Veröffentlichung für E-Lending freigegeben.

Autorenvereinigungen sind entsetzt

Verschiedene Autorenvereinigungen haben als „Netzwerk Autorenrechte“ auf den offenen Brief reagiert und wenden sich gleichfalls an den Bundestag (hier nachzulesen):

  • druckfrische Bücher dürfen nicht für eine geringe Pauschale statt gegen fair verhandelte Lizenzen allen Bibliotheken zugänglich gemacht werden müssen. Der Umstand, dass der dbv explizit die Spiegel-Bestseller anführe, zeige, dass es keineswegs um eine kulturelle Grundversorgung gehe, sondern gerade um die absatzstarken Spitzentitel.
  • Der Anspruch auf Zugang zur Kultur verlange nicht, dass das kostenlos ist.
  • Bücher sind eben auch Wirtschaftsgut und ihre Urheber haben Anspruch auf ein angemessenes Entgelt.
  • Urheber müssen selbst entscheiden dürfen, wie und in welcher Form sie ihre Werke verwerten.

Erfahrungen mit Flatrate-Modellen und die Zahlen der E-Book-Piraterie belegen, dass kostenlose Ausleihen natürlich den Kaufmarkt beeinträchtigen. Speziell Bücher, die auf schnelle, einmalige Lektüre zugeschnitten sind, verlieren durch solche Angebote potentielle Käufer. Ärgerlich ist auch, dass durch das Aufsetzen auf dem bestehenden System mit divibib diesem ein riesiger Markt wettbewerbsfrei zugeschoben wird, was in entsprechenden Lizenzprovisionen resultieren dürfte. Bereits erzielt divibib höhere Provisionen als der jeweilige Urheber.

Und was steht denn nun im Referentenentwurf?

Den Entwurf selbst könnt ihr auf der Seite des Bundesjustizministeriums hier* einsehen.

Er enthält aber gerade keine Regelungen zu diesem Thema. Das soll sich durch die Briefe gerade ändern. Die Auswirkung von E-Lending auf den Buchmarkt hängt aber in erheblichen Maße von dessen Ausgestaltung ab:

  • Ob man E-Books künftig unaufgefordert, vergleichbar der deutschen Nationalbibliothek, bereitstellen muss oder ob dies auf Fälle konkreter Anforderung beschränkt bleibt;
  • ob der Kontakt zwischen Autor/Verlag und Bibliothek direkt erfolgt oder über Distributoren, die ihrerseits Gebühren nehmen, erfolgen soll;
  • wie die Finanzierung durch Bund und Länder stattfinden soll.

Das Urheberrechtsgesetz muss unabhängig von E-Lending Vorgaben der EU bis Juni 2021 umsetzen, es bleibt daher in den nächsten Wochen spannend.

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Wie sehen wir das mit dem E-Lending?

Kurz gesagt: Kritisch.

Wir befinden uns im Wahljahr und sind durch den nicht enden wollenden medialen und tatsächlichen Corowahnsinn in unserer Wahrnehmung ein wenig eingetrübt. Die Pandemie und ihre Behandlung zerrt an den Nerven. Der Blick nur noch auf die eigenen vier Wände fördert ganz offenbar Kurzsichtigkeit, verschiebt die Prioritäten und nährt unter all dem Solidar-Gebrüll insgesamt wie auch beim Einzelnen ein latentes Gefühl nach Egoismus.

Gleich und gleich?

Das Argument, E-Lending sei Ausfluss der Gleichstellung von Print- und E-Books, ist schief. Es ist zwar wünschenswert, dass der Markt zwischen Print- und E-Book so wenig unterscheidet, wie er es zwischen Taschenbuch und Hardcover tut, doch auch nicht mehr. Die Vermarktung selbst innerhalb dieser Alternativen muss Entscheidung des Urhebers bleiben.

Die Schwachen sollen zahlen

Es ist sehr ärgerlich, dass über E-Lending nun Bildung für alle kostengünstig auf den Rücken der Menschen ausgetragen wird, die ohnehin durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie arg gebeutelt, vielfach ruiniert und vom Staat weitestgehend im Stich gelassen sind.

Die Länder hatten schon vor Corona keine Gelder für Kultur und jetzt erst recht nicht. Dafür sehen mit einem massiven Ausbau von E-Lending-Angeboten eine gute Gelegenheit zugleich Präsenz-Bibliotheken noch weiter abzubauen und Geld zu sparen. Und das mit dem schön klingenden Slogan Aufbruch in die digitale Welt.

Die Perspektiven ändern sich nicht

Traurig ist aber auch, dass weiterhin die darbenden Bibliotheken ähnlich dem Buchhandel den Blick stur gerade auf die alte Buchwelt richten. Die tatsächliche Vielfalt, Diversität und Pluralität des Buchmarktes, wie er sich den Lesern – und ganz speziell den E-Book-Lesern – offenbart, blenden die Briefeschreiber weiterhin schon geradezu krampfhaft aus. Das ist schade, denn so verschenkt man Potentiale und zeigt sich wenig offen und liberal.

Da hilft auch die neue, Toleranz und Liberalität heuchelnde Schreibweise nichts.
Diversität, Respekt und Fairness brauchen Taten, keine Sternchen.

 

 

 

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