S4S: Warum WhatsApp Autorengruppen eine schlechte Idee sind

Viele Autoren fragen uns, wie wir zur Einrichtung von coolen WhatsApp-Gruppen anstelle von langweiligen Newslettern stehen. Tja … das ist schwierig. Grundsätzlich ist die Idee charmant, dass man seinen treuen Lesern einfach eine hübsche Nachricht per WhatsApp schickt, einen Gruß, einen Textausschnitt, ein Bildchen … Die Chance, so Kontakt zu halten, ist deutlich größer als über einen Newsletter, von dem wir alle wissen, dass ihn nur ein Bruchteil wirklich liest.

Aber … Da ist die DSGVO und der Datenschutz. Mal wieder.

Was macht WhatsApp?

Jeder Nutzer von WhatsApp gibt automatisch WhatsApp einen Zugriff auf seine im Handy gespeicherten Kontakte (und zwar alle!). Die Daten gleicht dann WhatsApp wiederum mit seiner eigenen Datenbank ab, um so festzustellen, welcher dieser Kontakte bereits einen WhatsApp Account besitzt. Dies stellt nichts anderes dar, als die Übertragung personenbezogener Daten, nämlich Name und Telefonnummer an ein Unternehmen in den USA. Einzelheiten haben wir in dem entsprechenden Artikel zur DSGVO zusammengefasst.

Was heißt das unter Datenschutz-Aspekten?

Wenn ein Autor von seinen Büchern potentiellen Lesern erzählt, handelt er im Rahmen eines Geschäftsbetriebs, nämlich der Herstellung und dem Verkauf seiner Bücher. Damit unterliegt sein Umgang mit den Daten der Leser (aber auch Korrektoren, Betaleser, Lektoren, etc.) den Bestimmungen der DSGVO. Das heißt, die Sammlung, Verarbeitung und vor allem Weitergabe ies ist grundsätzlich nur mit vorheriger Einwilligung des entsprechenden Kontaktes möglich.

All diejenigen, die WhatsApp nutzen, haben bereits den Datenschutzerklärungen zugestimmt. Die anderen allerdings nicht. Dennoch geraten ihre personenbezogenen Daten an das Unternehmen, das seit 2014 zum Facebook-Konsortium gehört. Die Datenweitergabe ist allerdings ohne vorherige Zustimmung untersagt. Zusätzlich hat die App die Berechtigung, auf Fotos, Nachrichten und Videos zuzugreifen. Mit der Installation stimmen Nutzer der Datenweitergabe zu. Jedoch müssten sie nach aktueller und zukünftiger Rechtslage alle Personen um Erlaubnis fragen, von denen Daten auf ihrem Smartphone gespeichert sind und entsprechend weitergegeben werden. Das heißt für Autoren, wer sein Handy auch privat nutzt, benötigt von allen dort hinterlegten Kontakten, von der Oma bis zum Zahnarzt, eine Genehmigung zur Datenverarbeitung.

Was muss man machen?

Wer nun eine WhatsApp-Gruppe für Buchmarketing nutzen will, braucht als erstes eine Erklärung zur Auftragdatenverarbeitung von Whatsapp.

Als nächstes muss man jedem Teilnehmer, der einem über WhatsApp folgen will, eine Datenschutzerklärung zukommen lassen. Darin ist auf die Weiterleitung der Daten an WhatsApp (und an andere Teilnehmer der Gruppe) hinzuweisen. Auch sollte man erklären, wie man selbst mit den Daten umgeht und wozu man sie verwendet.

Ein besonderes Problem bei WhatsApp ist, dass dessen Datenschutz-Standard nicht den Anforderungen der DSGVO entspricht, auch darauf sollte man ausdrücklich hinweisen und den Abonnenten/Gruppenteilnehmern die Datenschutzerklärung am Besten per Link zur Verfügung stellen. Und im Anschluss daran sollte man dokumentieren, dass jeder Nutzer aktiv sein Einverständnis erklärt hat.

Einzelheiten könnt ihr euch bei WhatsApp direkt anschauen (externer Link).

Fazit: Keine gute Idee …

Die private Nutzung von WhatsApp ist trotz der enormen Verbreitung des Messengers bereits fragwürdig. Im gewerblichen Bereich ist sie nach aktueller Rechtsauslegung nicht erlaubt. Das gilt ebenfalls, wenn auf einem Smartphone private und gewerbliche Kontakte vermischt sind.

Der wirklich laxe Umgang mit den Daten bei WhatsApp ist auch der Grund, warum die meisten Datenschützer ausdrücklich davon abraten, diesen Dienst außerhalb einer rein privaten Nutzung zu verwenden, da die Haftungsrisiken unter der DSGVO, mit Abmahnungen, Schadensersatz und Bußgeldern, einfach zu groß sind.

 

 

 

 

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