
Ein schwerer Schlag für die Buchpiraten entlockt aktuell vielen Autoren und ehrlichen Lesern ein schadenfrohes Grinsen.
lul.to wurde heute von der Staatsanwaltschaft Sachsen vom Netz genommen, sämtliche Geschäftsunterlagen und Firmenkonten beschlagnahmt, die Verantwortlichen verhaftet.
Um was geht es bei lul.to?
lul.to ist ein illegales, in Tonga (.to) gehostetes Portal, bei dem ohne Einwilligung der Urheber bzw. Lizenzberechtigten Bücher (E-Books), Hörbücher (A-Books), sowie Zeitungen und Zeitschriften (E-Paper) als mp3- oder pdf-Datei gegen Zahlung von wenigen EUR-Cent zum Download angeboten wurden.. Die Versuche, der Autoren und Verlage, ihre Werke dort aus dem Angebot nehmen zu lassen, waren in aller Regel erfolglos. lul.to war nicht zu fassen. Doch damit ist jetzt erst einmal Schluss.
Was ist passiert?
Das Angebot auf der Internetseite www.LuL.to umfasste mehr als 200.000 Titel, darunter alleine ca. 160.000 deutschsprachige E-Books und 28.000 Hörbücher.
Mehr als 30 000 Kunden nahmen die illegalen Dienste des Portals in Anspruch. Die Ermittler einer Sondereinheit Cybercrime konnten im Rahmen von Durchsuchungen insgesamt über 11 Terabyte Daten sichern und erhebliche Gelder im deutlich sechsstelligen Bereich beschlagnahmen.
Den zahllosen Autoren und Urheberrechtsinhabern entstand durch die strafbare Weiterverbreitung der Titel ein enormer Gesamtschaden, der erst nach Auswertung der tatsächlichen Downloads beziffert werden kann.
Die umfangreichen Ermittlungen dauern an.
Warum ist das illegal?
Zunächst genügt es, dass Autoren – aus welchen Gründen auch immer – ihre Bücher auf diesen Portalen nicht vertreiben wollen. Es sind ihre Werke, sie haben die Rechte daran. Dazu gehört auch, dass sie Bücher nur zu einem bestimmten Preis verkaufen dürfen. Das oft gehörte Argument, man könne/wolle sich das Buch anders nicht leisten, ist albern. Keiner rechnet damit, dass er zu einem Obststand gehen und dort Äpfel mitnehmen kann, ohne zu bezahlen, bloß weil er kein Geld hat. Der gleichfalls oft gehörte Vergleich mit dem Verleihen von Printbüchern ist auch falsch. E-Books sind entgegen ihres Namens eigentlich keine Bücher, sondern Textdateien, also eher Software. Und die darf man nicht verteilen. Isabell Schmitt-Egner hat hierzu eine sehr schöne und anschauliche Grafik gebastelt:

Und wie geht es weiter?
Nach Auskunft aus Ermittlerkreisen war das erst der Anfang in dem Versuch, der illegalen Verbreitung digitaler Inhalte entgegenzuwirken.
Seit 2015 besteht dafür bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Sie ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung bedeutsamer Fälle im Bereich der Cyberkriminalität.
Die Ermittlungen richten sich dabei wohl nicht nur gegen die Betreiber der Portale, sondern auch gegen die gleichfalls illegal handelnden User, die entsprechende Werke bezogen. Hierzu ist die Staatsanwaltschaft nach dem Amtsermittlungsgrundsatz auch gesetzlich verpflichtet.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Ob der einzelne User trotz diverser Indizien, steter Aufklärung im Netz und den Hinweisen von lul.to, das sich selbst als „Piraten-Portal“ bezeichnete, einen Richter davon überzeugen kann, dass er einem Irrtum aufgesessen ist und alles nur ein Missverständnis, bleibt abzuwarten.
Das Portal selbst warnte in seinen FAQ die User:
„Das Herunterladen allerdings erfolgt in einer rechtlichen Grauzone. Nach ständiger Rechtsprechung kann unter bestimmten Umständen ein Download eine Ordnungswidrigkeit darstellen.“
Das dürfte sich jetzt erledigt haben. Wir sprechen nicht mehr von Ordnungswidrigkeiten, sondern von Straftaten, für die bereits Haftbefehle ausgestellt wurden.
Sicher ist, dass im Moment viele unruhig schlafen dürften…





