Impressumspflicht

Impressumspflicht für Blogger und Autoren

 

Eines der Themen, auf die niemand jemals wirklich Lust hat, ist das Impressum.
Mal aus mehr, mal aus weniger nachvollziehbaren Gründen möchten viele lieber anonym im Netz unterwegs sein. Doch darüber lohnt es nicht, zu streiten, denn die gesetzliche Regelung ist eindeutig.

Innerhalb der EU ist ein Impressum mit wenigstens den Mindestangaben wie Name und Anschrift bis auf wenige Ausnahmen verpflichtend. Wer das nicht befolgt, riskiert, abgemahnt zu werden. Das ist ein teurer Spaß, der schnell ein paar Hundert Euro kosten kann und meist noch ein Bußgeldverfahren nach sich zieht.

Um hier aber etwas Orientierung zu bieten, haben wir uns das für euch einmal genauer angeschaut, und das Wichtigste zur Impressumspflicht zusammengefasst.

Impressumspflicht für Autoren und Blogger

Was ist ein Impressum überhaupt?

Ein Impressum ist eine Art digitale Visitenkarte, das Inhaberschildchen an der Ladentür. Der Besucher einer Seite soll wissen, wer für den Inhalt verantwortlich ist und dessen Seriosität überprüfen.

Die Impressums- oder im Behördendeutsch Anbieterkennzeichnungspflicht regelt nun, die Angaben, die in einem Impressum stehen müssen.

Rechtlich wird das im Telemediengesetz* (TMG), dem Rundfunkstaatsvertrag und in der e-Commerce-Richtlinie der EU geregelt.
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Welche Angaben gehören zu der Impressumspflicht?

Häufig liest man in den einschlägigen Foren, ein Impressum braucht man nur, wenn man eine Seite geschäftlich nutzt. Dann freuen sich alle privaten Blogger, weil sie glauben anonym bleiben zu dürfen. Doch leider ist das so nicht ganz richtig.

Ob eine Impressumspflicht besteht, hängt davon ab, was genau auf der Seite angeboten wird. Maßgeblich ist, ob die auf der Seite angebotenen Inhalte üblicherweise geschäftlich angeboten werden (§ 5 TMG*). Es ist also gerade nicht erforderlich, dass der Betreiber selbst Geld damit verdient oder verdienen will.

Hinweis: Auch wenn der Begriff „Diensteanbieter“ ziemlich groß und professionell klingt, versteht das TMG dabei im Prinzip bereits jeden Betreiber einer Seite.

Impressumspflicht für Blogger und Autoren (Voraussetzungen)

Damit fallen die meisten redaktionellen Inhalte wie z.B. Rezensionen oder Werbung für Bücher unter die Impressumspflicht.

Jedenfalls Blogger, die Affiliate-Links auf die Shop-Seiten setzen und so im Cent-Bereich Geld bekommen, sind hier bereits eindeutig geschäftlich tätig. Auch die Entgegennahme von Rezensionsexemplaren, Allgemeine Nutzungsbedingungen oder großzügig angebrachte #Werbung-Hinweise sind Beweise dafür, dass es sich um eine Tätigkeit handelt, die jedenfalls üblicherweise geschäftlich betrieben wird.
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Wie privat ist privat?

Daran ändert leider auch § 55 Rundfunkstaatsvertrag bzw. der neue § 18 Medienstaatsvertrag nichts, der kein Impressum verlangt, wenn eine Seite ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient. Denn das setzt gerade voraus, dass man quasi für sich oder für seine Familie ein digitales Tagebuch führt.

Auch das auf „privat-Stellen“ des Blogs, hilft nur gegen die Gefahr, dass das Impressum von Fremden gesehen wird, entbindet aber nicht automatisch von einem Impressum. Wer also seinen Blog auf Privat stellt, dann aber mehr oder minder jeden reinlässt, ist eben auch nicht mehr privat, sondern nur exklusiv.
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Was muss in das Impressum rein?

Das kommt darauf an. Es gibt Mindestanforderungen, die, wie wir oben gelernt haben, für so ziemlich jeden gelten, und Erweiterungen, wenn man z.B. einen Online-Shop betreibt oder Beratungsleistungen anbietet.

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Impressumspflicht für Blogger u Autoren (Inhalt)

Die Mindestanforderungen sind 

  • Name
    bei natürlichen Personen sind es Vor- und Nachname, also z.B. Lisa Mustermann
    bei Unternehmen, den sogenannten juristischen Personen, der die Firma sowie Name und Vorname des Vertretungsberechtigten, also z.B. Blogger-AG, Vorstand: Bole Blogg,
  • Anschrift
    Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Nicht ausreichend ist ein Postfach!
  • Kontaktmöglichkeit, elektronisch und fernmündlich
    In der Regel sind das E-Mail-Adresse und Telefonnummer, wobei auch eine Faxnummer reicht,
  • Steuerangaben
    wenn vorhanden, die Umsatzsteuer- oder Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer,
  • Registernummer
    bei Registrierungspflichten die Angabe der jeweiligen Registernummer z.B. des Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister mit Registernummer.
  • Berufs-und Branchenspezifische Angaben für bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Kammer oder Aufsichtsbehörde
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Weitere Spezialangaben kann man gut auf der Seite der eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland* finden, die das auch sehr gut erklärt.

Für Blogger und Autoren meist besonders wichtig ist die Angabe eines redaktionell Verantwortlichen nach § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag.

Sonderfall Online-Shops

Wer nebenbei über seine Seite Sachen verkaufen will, sind einige weitere Angaben verpflichtend:

  • Pflichtangaben im Fernabsatzhandel und E-Commerce
  • vollständige Preisangaben nach der (PAngV): Grundpreis, Endpreis, Umsatzsteuer und Versandkosten
  • Link auf die Online -Streitbeilegungsplattform* (außer für reine B2B-Portale, die nicht für Privatpersonen sind)
  • Bei Angeboten an Privatpersonen muss die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe ihrer Kontaktdaten (Anschrift und Webseite) genannt werden, sofern man daran teilnimmt (sonst muss das ausdrücklich verneint werden). Die Hinweise nach dem VSBG müssen leicht zugänglich auf der Webseite des Unternehmers erscheinen, in der Regel macht man das daher auch im Impressum.

Was uns zur nächsten Frage bringt:
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Wo muss das Impressum stehen?

Wer eigentlich lieber anonym bleiben will, versteckt listig sein Impressum auf irgendwelchen Unterseiten. So meint man, von den gefürchteten Web-Crawlern der großen Abmahnfirmen nicht gefunden zu werden, und trotzdem anonym zu bleiben. Aber auch das kann teuer werden.

Denn das Gesetz erwartet, dass ein Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ ist. Dazu gehört, dass es als „Impressum“ oder ggf. auch „Kontakt“ gekennzeichnet ist und nicht mit irgendwelchen irreführenden Fantasienamen belegt wird. Auch das Hinterlegen in Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gleichfalls verpflichtende Datenschutzerklärung ist unzulässig. Ebenso das Einbetten in Formate, die nicht mit den Standardeinstellungen der Browser zu lesen sind.

Man kann also das Impressum entweder im Footer oder in einer Seitenspalte auf jeder Seite einheitlich anzeigen. Es genügt aber auch, wenn in einem Menüpunkt das Impressum hinterlegt ist (vorausgesetzt, es ist auf jeder einzelnen Seite immer mit max. 2 Klicks erreichbar.

 

Was passiert, wenn das Impressum fehlt?

Wer gegen die Impressumspflicht verstößt, kann sowohl von Behörden als auch von Mitbewerbern oder Verbrauchern Ärger bekommen. Auch wenn die Bußgelder bis 50.000 Euro für Blogger oder Autoren in der Regel nicht verhängt werden, sind auch deutlich niedrigere Beträge von ein paar hundert Euro noch schmerzlich genug. Auch wenn man privat abgemahnt wird, schlägt das schnell mit ein paar hundert, ggf. auch tausend Euro zu Buche. Wird man von einem Wettbewerber abgemahnt, wird es schnell noch teurer.

  • Ordnungswidrigkeit nach § 16 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 TMG
  • Unterlassungsanspruch nach § 3 UKlaG
  • Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach UWG

Was kann man tun, wenn man seine Privatadresse nicht angeben will?

Grundsätzlich genügt eine ladungsfähige Postanschrift. Ein Postfach genügt also nicht. Man kann dabei theoretisch die Geschäftsadresse angeben (wenn man eine hat, oder der Chef es erlaubt, dass man sich solche Post an den Arbeitsplatz schicken lässt) oder auch die der Oma oder eines Freundes, wenn diese einverstanden sind (mit dem entsprechenden C/O-Vermerk).

Die einfachste Lösung ist aber tatsächlich ein Impressums-Service. Skoutz bietet für Autoren und Blogger einen solchen für kleines Geld an, aber es gibt auch zahlreiche andere Anbieter (weiterlesen).

Weitere Informationen zur Impressumspflicht

Auch hier gilt: Bitte informiert euch seriös bei den dafür vorgesehenen Stellen und nicht am Stammtisch oder eben auf Facebook, wo Wissen durch Meinungen ersetzt werden. Eine sehr übersichtliche und vom Bundesministerium für Verbraucherschutz betreute Seite findet ihr bei der E-Commerce-Verbindungsstelle Deutschland* , die unter den Menüpunkten: „Themen“, „Internetauftritt“ und „Impressumspflicht“ wirklich übersichtlich und auch für Laien verständlich die wichtigsten Informationen verlässlich bereithält.

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